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Entlastungsbetrag erklärt

Was ist §45b SGB XI?
Verständlich erklärt.

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung Ihrer Pflegekasse: 131 € pro Monat (1572 € pro Jahr) für anerkannte Alltagshilfe. Wir erklären, wer Anspruch hat und wie Sie ihn nutzen.

Was ist §45b SGB XI?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist eine gesetzliche Leistung der Pflegeversicherung. Er steht jedem Versicherten mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, der zu Hause gepflegt wird. Der Betrag beträgt 131 € pro Monat und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden – wie z.B. Haushaltshilfe, Einkaufshilfe oder Begleitung.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag ist keine Pflegeleistung, sondern eine zusätzliche Leistung für Alltagshilfe. Er steht Ihnen zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen (wie Pflegegeld oder Sachleistungen) zu. Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig – der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad.

131
pro Monat
1572
pro Jahr
PG 1–5
alle Pflegegrade

Anspruch & Budget nach Pflegegrad

Der §45b Entlastungsbetrag steht allen Pflegegraden 1–5 zu. Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich über §45a Umwidmung bis zu 40 % Ihrer Sachleistung für Alltagshilfe nutzen – und so Ihr Gesamtbudget deutlich erhöhen.

Pflegegrad§45b / Monat§45a UmwidmungGesamtpotential
Pflegegrad 1Anspruch131131
Pflegegrad 2131bis 318 €bis 449
Pflegegrad 3131bis 599 €bis 730
Pflegegrad 4131bis 744 €bis 875
Pflegegrad 5131bis 920 €bis 1051

* §45a: bis zu 40 % der Sachleistung (§36 SGB XI) können für anerkannte Alltagshilfe umgewidmet werden.

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 1 bis 5 (auch Pflegegrad 1!)
  • Häusliche Pflege (Sie leben zu Hause, nicht im Pflegeheim)
  • Die Leistung muss von einem anerkannten Anbieter erbracht werden
  • Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig
  • Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad

Gut zu wissen: Beträge ansparen

Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort. Sie können ins Folgequartal übertragen werden. Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch eingesetzt werden. So können Sie bis zu 18 Monate ansparen.

§45a Umwidmung: Mehr Budget für Pflegegrad 2–5

Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI. Davon dürfen Sie bis zu 40 % für Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI) verwenden – statt nur für körperbezogene Pflege. Diese sogenannte Umwidmung ermöglicht es, das Budget für Haushaltshilfe, Einkaufshilfe oder Begleitung erheblich zu erhöhen.

  • Die Umwidmung muss nicht gesondert beantragt werden – sprechen Sie einfach mit uns.
  • Die Abrechnung läuft direkt mit Ihrer Pflegekasse – kein Aufwand für Sie.
  • Kombination aus §45b und §45a möglich – für maximale Entlastung.

Rechenbeispiel Pflegegrad 3: §45b (131 €) + §45a Umwidmung (40 % von 1.497 € = 599 €) = bis zu 730 € monatlich für Alltagshilfe.

Wir sind für Sie da.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten.

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