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Abrechnung & Nachweise

Papierkram?
Übernehmen wir.

Die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse ist für viele Kunden die größte Hürde. Bei uns müssen Sie sich darum nicht kümmern – wir rechnen direkt ab.

Direktabrechnung & Abtretungserklärung

Als anerkannter Anbieter nach §45b SGB XI rechnen wir Ihre Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen keine Rechnungen einreichen und zahlen nichts aus eigener Tasche – solange Ihr monatliches Budget von 131 € ausreicht.

Direktabrechnung

  • Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab
  • Sie unterschreiben nur den Leistungsnachweis
  • Kein Vorstrecken, keine Formulare
  • Die einfachste und beliebteste Option
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Kostenerstattung

  • Sie erhalten eine Rechnung von uns
  • Sie reichen diese bei Ihrer Kasse ein
  • Die Kasse erstattet Ihnen den Betrag
  • Möglich, aber aufwändiger für Sie

Was ist die Abtretungserklärung?

Mit der Abtretungserklärung erlauben Sie uns, Ihren Entlastungsbetrag (131 €/Monat) direkt von der Pflegekasse zu erhalten. Dieses Dokument ist Teil Ihres Vertrags und wird einmalig unterschrieben. Es bedeutet nicht, dass Sie auf Leistungen verzichten – es vereinfacht nur den Zahlungsweg.

Der Leistungsnachweis

Nach jedem Besuch dokumentiert unsere Mitarbeiterin die erbrachten Leistungen und die Arbeitszeit. Sie prüfen die Angaben und bestätigen sie mit Ihrer Unterschrift. Dieses Dokument ist die Grundlage für die Abrechnung mit Ihrer Kasse.

📝 Wichtige Tipps zur Stundenkontrolle

  • !Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob die eingetragene Zeit stimmt.
  • !Wenn die Mitarbeiterin früher gegangen ist, korrigieren Sie die Zeit auf dem Bogen (z.B. streichen und richtige Zeit eintragen).
  • !Unterschreiben Sie niemals leere Formulare (Blanko-Bögen).
  • !Unterschreiben Sie nicht für Tage, an denen kein Besuch stattgefunden hat.
  • !15 Minuten Fahrpauschale können von der Arbeitszeit abgezogen werden – das ist normal und vertraglich geregelt.

Wir sind für Sie da.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten.

Mo–Fr 9:00–18:00 Uhr · info@tonusdienst.de